Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentlich erreichbare Marketing-Website friendlyuse.com, insbesondere Startseite, Preisübersicht, Anwendungsfallseiten und rechtliche Informationsseiten.
Login-, Dashboard-, Scanner- und Kundenbereiche werden technisch gesondert bewertet und dokumentiert, sobald sie produktiv unter der finalen Domain betrieben werden.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach unserer aktuellen Selbstbewertung weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA und den anwendbaren Anforderungen der EN 301 549 vereinbar.
Als Orientierung berücksichtigen wir außerdem die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSG-Verordnung und die etablierten Inhalte einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne illustrative Platzhalter können noch ausführlichere Alternativtexte erhalten.
- Externe Termin- oder Zahlungsoberflächen können eigene Barrierefreiheitsgrenzen haben, sobald sie eingebunden werden.
- PDF-Downloads, sofern angeboten, werden schrittweise gegen HTML-Inhalte oder barrierefreie PDF-Versionen ersetzt.
- Dynamische Komponenten werden nach Änderungen erneut mit Tastatur, Screenreader und Kontrastprüfung getestet.
- Der aktuelle Marketingauftritt verweist auf App-Routen wie Login, Registrierung und Scanner; deren Barrierefreiheit wird separat für die SaaS-App dokumentiert.
Bewertungsmethode
Die Bewertung erfolgte durch interne Selbstprüfung mit automatisierten Tests, Tastaturprüfung, Screenreader-Stichproben und manueller WCAG-Prüfung typischer Seitentemplates.
Wir prüfen die Erklärung mindestens jährlich und nach wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer zugänglicheren Form benötigen, melden Sie sich bitte unter hello@friendlyuse.com.
Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene URL, das verwendete Gerät, den Browser und die assistive Technologie. Wir bestätigen den Eingang in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Durchsetzung und Schlichtung
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungs- oder Schlichtungsstelle wenden. Für öffentliche Stellen des Bundes besteht die Schlichtungsstelle BGG; für BFSG-Pflichten sind Marktüberwachungsbehörden zuständig.
Wir behandeln entsprechende Hinweise unabhängig von einer formalen Zuständigkeit priorisiert, weil sie unmittelbar in unsere Produkt- und Websitequalität einfließen.