Recht · BFSG

BFSG-Check: Ist Ihre Website seit 2025 konform?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Mit diesem Check prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und wo Sie stehen.

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Was ist das BFSG – und seit wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Maßstab sind die EN 301 549 und damit im Kern die WCAG 2.1 AA, empfohlen wird WCAG 2.2 AA.

Ist mein Unternehmen betroffen?

Betroffen sind Anbieter von B2C-Digitaldienstleistungen wie Online-Shops, Banking, Personenbeförderung, Telekommunikation oder Streaming. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Achtung: Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Der Schnell-Check in fünf Fragen

Prüfen Sie: 1) Richten Sie sich an Verbraucher? 2) Bieten Sie eine der genannten Dienstleistungen an? 3) Liegen Sie über der Kleinstunternehmensgrenze? 4) Erfüllt Ihre Website WCAG 2.1/2.2 AA? 5) Haben Sie die Barrierefreiheit dokumentiert? Drei Mal „ja” bei den ersten Fragen bedeutet: Das BFSG betrifft Sie.

Was droht bei Nichtkonformität?

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel feststellen, Fristen zur Behebung setzen und bei Verstößen Bußgelder verhängen sowie im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Mindestens ebenso relevant ist der Reputations- und Umsatzverlust durch Nutzer, die Ihre Angebote schlicht nicht bedienen können.

Wie werde ich BFSG-konform?

Der Weg führt über drei Schritte: prüfen, beheben, dokumentieren. Lassen Sie Ihre Website automatisch und manuell auf WCAG-Verstöße testen, beheben Sie die Befunde nach Priorität und halten Sie den Stand nachvollziehbar fest. friendlyuse deckt diesen Zyklus ab – inklusive eines barrierefreien Nutzermenüs und automatischer Dokumentation.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für kleine Websites?

Es kommt auf Unternehmensgröße und Angebot an. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Bieten Sie aber Produkte an oder liegen über der Grenze, gilt das BFSG unabhängig von der Website-Größe.

Reicht ein einmaliger BFSG-Check?

Nein. Barrierefreiheit muss dauerhaft erhalten bleiben. Jede Änderung an Inhalten, Design oder Funktionen kann neue Barrieren schaffen. Empfehlenswert ist ein laufendes Monitoring statt einer einmaligen Prüfung.

Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie können auf Beschwerde hin oder eigeninitiativ prüfen, Nachbesserung verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

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