Kurz gesagt
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele B2C-Angebote.
- Maßstab ist die EN 301 549, im Kern WCAG 2.1 AA.
- Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
Was ist das BFSG – und seit wann gilt es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Maßstab sind die EN 301 549 und damit im Kern die WCAG 2.1 AA, empfohlen wird WCAG 2.2 AA.
Ist mein Unternehmen betroffen?
Betroffen sind Anbieter von B2C-Digitaldienstleistungen wie Online-Shops, Banking, Personenbeförderung, Telekommunikation oder Streaming. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten – also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Achtung: Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Der Schnell-Check in fünf Fragen
- Richten Sie sich an Verbraucher?
- Bieten Sie eine der genannten Dienstleistungen an?
- Liegen Sie über der Kleinstunternehmensgrenze?
- Erfüllt Ihre Website WCAG 2.1 oder 2.2 AA?
- Haben Sie die Barrierefreiheit dokumentiert?
Dreimal „ja” bei den ersten drei Fragen bedeutet: Das BFSG betrifft Sie.
Was droht bei Nichtkonformität?
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel feststellen, Fristen zur Behebung setzen und bei Verstößen Bußgelder verhängen sowie im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Mindestens ebenso relevant ist der Reputations- und Umsatzverlust durch Nutzer, die Ihre Angebote schlicht nicht bedienen können.
Wie werde ich BFSG-konform?
Der Weg führt über drei Schritte: prüfen, beheben, dokumentieren. Lassen Sie Ihre Website automatisch und manuell auf WCAG-Verstöße testen, beheben Sie die Befunde nach Priorität und halten Sie den Stand nachvollziehbar fest. friendlyuse unterstützt dabei mit einem kostenlosen automatischen Scan einzelner Seiten und einem Barrierefreiheits-Menü für Ihre Besucher; Behebung und Dokumentation bleiben Ihre Aufgabe.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für kleine Websites?
Es kommt auf Unternehmensgröße und Angebot an. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Bieten Sie aber Produkte an oder liegen über der Grenze, gilt das BFSG unabhängig von der Website-Größe.
Reicht ein einmaliger BFSG-Check?
Nein. Barrierefreiheit muss dauerhaft erhalten bleiben. Jede Änderung an Inhalten, Design oder Funktionen kann neue Barrieren schaffen. Empfehlenswert ist, nach Änderungen erneut zu prüfen statt nur einmalig.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie können auf Beschwerde hin oder eigeninitiativ prüfen, Nachbesserung verlangen und bei Verstößen Bußgelder verhängen.