Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentlich zugänglicher Text, der den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website oder App beschreibt. Sie benennt erfüllte und noch nicht erfüllte Anforderungen, erklärt bekannte Barrieren und bietet einen Weg, Probleme zu melden. Sie schafft Transparenz – und Vertrauen.
Wer ist zur Erklärung verpflichtet?
Öffentliche Stellen sind nach der BITV 2.0 verbindlich zu einer Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet, inklusive Feedback-Mechanismus und Schlichtungshinweis. Für privatwirtschaftliche Anbieter schreibt das BFSG keine formgleiche Erklärung vor, verlangt aber Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung. Eine freiwillige Erklärung ist auch dort sinnvoll.
Was muss in der Erklärung stehen?
Eine vollständige Erklärung enthält: den Geltungsbereich (welche Website/App), den Stand der Vereinbarkeit (vollständig, teilweise oder nicht konform), eine Auflistung bekannter, noch nicht barrierefreier Inhalte, das Erstellungsdatum und die Prüfmethode sowie eine Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen. Öffentliche Stellen ergänzen den Verweis auf die Schlichtungsstelle.
Wie formuliere ich bekannte Barrieren?
Seien Sie konkret, aber nicht abschreckend. Statt „Teile der Seite sind nicht barrierefrei” schreiben Sie: „Einzelne ältere PDF-Dokumente im Downloadbereich sind noch nicht vollständig getaggt. Eine barrierefreie Fassung stellen wir auf Anfrage bereit.” Nennen Sie nach Möglichkeit auch, bis wann Sie nachbessern.
Wo platziere ich die Erklärung?
Die Erklärung gehört an eine leicht auffindbare Stelle – üblich ist ein eigener Link im Footer, oft neben Impressum und Datenschutz. Sie sollte von jeder Seite aus erreichbar sein und selbst barrierefrei aufgebaut sein. Aktualisieren Sie sie nach jeder größeren Änderung oder mindestens jährlich.