Was bedeutet „barrierefreies PDF”?
Ein barrierefreies PDF enthält maschinenlesbare Strukturinformationen, sogenannte Tags. Diese Tags sagen einem Screenreader, was Überschrift, Fließtext, Tabelle oder Bild ist. Der internationale Standard dafür ist PDF/UA (ISO 14289). Ohne Tags ist ein PDF für blinde Nutzer oft nur eine zusammenhanglose Buchstabenwolke.
Welche Anforderungen muss ein PDF erfüllen?
Die wichtigsten Kriterien: eine logische Lesereihenfolge, korrekt ausgezeichnete Überschriften (H1, H2, H3), Alternativtexte für alle informativen Bilder, eindeutig beschriftete Tabellen mit Kopfzeilen, ein eingestelltes Dokumenttitel und die richtige Dokumentsprache. Außerdem müssen Farben ausreichend kontrastieren und Formularfelder eine Beschriftung tragen.
Schritt für Schritt: PDF barrierefrei erstellen
Der beste Weg führt über das Ausgangsdokument. Strukturieren Sie bereits in Word oder InDesign mit echten Formatvorlagen statt manueller Formatierung, vergeben Sie Alternativtexte und exportieren Sie als „getaggtes PDF”. Nachträgliche Korrekturen sind in Adobe Acrobat Pro über die Funktion „Barrierefreiheit” möglich, aber deutlich aufwendiger als sauberes Arbeiten im Quelldokument.
Wie prüfe ich ein PDF auf Barrierefreiheit?
Für eine erste Einschätzung dient die Barrierefreiheitsprüfung in Adobe Acrobat Pro. Verlässlicher sind dedizierte Werkzeuge wie der kostenlose PAC (PDF Accessibility Checker), der gegen PDF/UA und WCAG prüft. Wichtig: Automatische Tests erkennen nur etwa die Hälfte der Probleme – Lesereihenfolge und sinnvolle Alternativtexte müssen Sie immer manuell kontrollieren.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Die typischen Stolpersteine: gescannte Dokumente ohne Texterkennung (reine Bilder), fehlende oder nichtssagende Alternativtexte („Bild1.jpg”), Tabellen, die nur optisch über Leerzeichen entstehen, sowie Überschriften, die lediglich vergrößert statt als Überschrift ausgezeichnet wurden. Wer von Anfang an mit Formatvorlagen arbeitet, umgeht die meisten dieser Fehler.
Müssen PDFs auf meiner Website barrierefrei sein?
Sobald ein PDF Teil einer Dienstleistung im Sinne des BFSG ist – etwa eine Rechnung, ein Vertrag oder eine Produktinformation – fällt es unter die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits seit der BITV 2.0 verpflichtet. Für privatwirtschaftliche Anbieter gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025.