Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl. I 2021, Nr. 59) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Wirtschaftsakteure, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es gilt ab dem 28. Juni 2025 und betrifft nahezu alle B2C-Digitalprodukte. Dieser Überblick ist für Produkt- und Entwicklungsteams gemacht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl. I 2021, Nr. 59) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Wirtschaftsakteure, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Computer und Betriebssysteme, Smartphones, Bankautomaten, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader, TV-Geräte mit Internetzugang sowie alle damit verbundenen digitalen Dienstleistungen: Online-Banking, E-Commerce, Messenger, Streaming, E-Books und elektronische Tickets.
Die Anforderungen sind in §3 BFSG und Anhang I definiert. Technisch orientieren sie sich an der EN 301 549, die WCAG 2.1 AA als Basis hat. Empfohlen und Stand der Technik ist WCAG 2.2 AA.
Wirtschaftsakteure müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die den Konformitätsstatus dokumentiert, bekannte Barrieren benennt und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer enthält. Die Erklärung muss dauerhaft zugänglich sein.
Bei Verstößen können Marktaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Vertrieb des Produkts zu untersagen. Die zuständige Behörde ist die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
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