Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Dieser Überblick ist für Produkt- und Entwicklungsteams gemacht.
Von Peter Csipkay 1 Min. Lesezeit
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl. I 2021, Nr. 59) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Wirtschaftsakteure, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Computer und Betriebssysteme, Smartphones, Bankautomaten, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader, TV-Geräte mit Internetzugang sowie alle damit verbundenen digitalen Dienstleistungen:
Die Anforderungen sind in §3 BFSG und Anhang I definiert. Technisch orientieren sie sich an der EN 301 549, die WCAG 2.1 AA als Basis hat. Empfohlen und Stand der Technik ist WCAG 2.2 AA.
Wirtschaftsakteure müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die den Konformitätsstatus dokumentiert, bekannte Barrieren benennt und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer enthält. Die Erklärung muss dauerhaft zugänglich sein.
Muster für die Erklärung zur BarrierefreiheitBei Verstößen können Marktaufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Vertrieb des Produkts zu untersagen. Die zuständige Behörde ist die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
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