01
Was ist der EAA?
Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen zu erlassen. In Deutschland wurde er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
02
Wen betrifft er?
Betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – Online-Shops, Banking-Apps, E-Tickets, Streaming-Dienste, Messenger und mehr. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
03
Was muss barrierefrei sein?
Alle digitalen Touchpoints im B2C-Bereich: Websites, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals, E-Books und die dazugehörigen Dienstleistungen. Die technischen Anforderungen richten sich nach der EN 301 549, die auf WCAG 2.1 AA basiert – empfohlen ist WCAG 2.2 AA.
04
Was droht bei Verstößen?
Die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten können Bußgelder verhängen und den Vertrieb nicht-konformer Produkte untersagen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für bestimmte Bereiche zuständig. Bußgelder können im fünfstelligen Bereich liegen.
05
Übergangsfrist
Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits auf dem Markt waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Neue Produkte ab dem 28. Juni 2025 müssen von Beginn an konform sein.