Leitfaden Recht · European Accessibility Act

EAA-Leitfaden: Was der European Accessibility Act ab 2025 verlangt.

Der European Accessibility Act (EAA) gilt ab dem 28. Juni 2025 EU-weit für digitale Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Dieser Leitfaden erklärt, wen er betrifft, was geprüft wird und was bei Verstößen droht.

Von Peter Csipkay 1 Min. Lesezeit

Zeitleiste

  1. 2019 Die EU beschließt die Richtlinie (EU) 2019/882
  2. 28.06.2025 Pflichten gelten für neue Produkte und Dienstleistungen
  3. 28.06.2030 Übergangsfrist für bestehende Angebote endet

Was ist der EAA?

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen zu erlassen. In Deutschland wurde er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Wen betrifft er?

Betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – Online-Shops, Banking-Apps, E-Tickets, Streaming-Dienste, Messenger und mehr. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Detail

Was muss barrierefrei sein?

Alle digitalen Touchpoints im B2C-Bereich: Websites, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals, E-Books und die dazugehörigen Dienstleistungen. Die technischen Anforderungen richten sich nach der EN 301 549, die auf WCAG 2.1 AA basiert – empfohlen ist WCAG 2.2 AA.

Was droht bei Verstößen?

Die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten können Bußgelder verhängen und den Vertrieb nicht-konformer Produkte untersagen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für bestimmte Bereiche zuständig. Bußgelder können im fünfstelligen Bereich liegen.

Übergangsfrist

Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits auf dem Markt waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Neue Produkte ab dem 28. Juni 2025 müssen von Beginn an konform sein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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