Von ARIA bis WCAG – die Fachbegriffe rund um digitale Barrierefreiheit sind zahlreich. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe so, dass sie auch ohne rechtlichen oder technischen Hintergrund verständlich sind.
Von Peter Csipkay 1 Min. Lesezeit
Accessible Rich Internet Applications – ein W3C-Standard, der HTML um semantische Rollen, Zustände und Eigenschaften erweitert. ARIA ermöglicht es, komplexe UI-Muster (Tabs, Modals, Accordions) für Screenreader verständlich zu machen, ohne das visuelle Design zu ändern.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act (EAA) umsetzt. Es gilt ab dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen, digitale B2C-Produkte und -Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
European Accessibility Act – EU-Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU harmonisiert. Jedes Mitgliedsland hat sie in nationales Recht umgesetzt (Deutschland: BFSG).
Europäische Norm für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen. Sie ist die technische Grundlage des EAA und BFSG und baut auf WCAG 2.1 AA auf. Bei Vergaben im öffentlichen Sektor wird ein Konformitätsnachweis nach EN 301 549 gefordert.
Software, die den Bildschirminhalt vorliest und für blinde oder sehbehinderte Nutzer bedienbar macht. Bekannte Screenreader: NVDA und JAWS (Windows), VoiceOver (macOS/iOS), TalkBack (Android). Barrierefreie Websites müssen mit allen gängigen Screenreadern funktionieren.
Web Content Accessibility Guidelines – internationaler Standard des W3C, der definiert, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden. Aktuelle Version: 2.2 (September 2023). Drei Konformitätsstufen: A (Mindestanforderung), AA (gesetzlicher Standard), AAA (höchste Stufe).
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