Hilfe bei Formularen und Anträgen
Vorlesen, hoher Kontrast, lesbare Schrift und ein sichtbarer Tastaturfokus begleiten durch jedes Formularfeld.
Für Behörden, Kommunen und öffentliche Stellen
Bürgerinnen und Bürger müssen Ihre Website nutzen können, egal wie gut sie sehen oder lesen. Das friendlyuse-Widget hilft beim Antrag, der kostenlose Scan zeigt Barrieren auf einzelnen Seiten.
Ab 19 € im Monat · keine Kreditkarte · in wenigen Minuten live
Was sich ändert
Viele Menschen kommen genau dann auf Ihre Website, wenn sie etwas erledigen müssen: einen Termin, einen Antrag, eine Ummeldung. Das Widget gibt ihnen dabei Hilfen, die sie selbst einschalten.
Vorlesen, hoher Kontrast, lesbare Schrift und ein sichtbarer Tastaturfokus begleiten durch jedes Formularfeld.
Der kostenlose Scan prüft eine Seite nach WCAG A und AA und schickt Ihnen den Bericht per E-Mail.
Der Scan-Bericht kann eine von mehreren Grundlagen für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit sein, mehr nicht.
Die passenden Hilfen
Für ältere Menschen, Menschen mit Sehbehinderung oder Leseschwäche und alle, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.
Hinweise und Formulartexte werden vorgelesen, mit einstellbarer Geschwindigkeit.
Schwarz-Gelb, Dunkel- oder Sepiamodus für Menschen mit Sehschwäche.
Größere Schrift, mehr Abstand und eine gut unterscheidbare Schriftart senken die Hürde bei Anträgen.
Ein deutlicher Fokusrahmen zeigt in jedem Formular, welches Feld gerade aktiv ist.
Kostenloser Scan und Nutzungsstatistik
Der kostenlose Scan prüft eine Seite nach WCAG A und AA und schickt den Bericht per E-Mail. Er kann eine von mehreren Grundlagen für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit sein, ersetzt aber keine vollständige Prüfung. Im Dashboard sehen Sie, welche Hilfen genutzt werden.
BITV 2.0 und Landesrecht
Für Bundesbehörden gilt die BITV 2.0, für Länder und Kommunen gelten die Landesgesetze, mit denen die EU-Richtlinie 2016/2102 umgesetzt wurde. Verlangt sind eine barrierefreie Website, eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus. friendlyuse unterstützt Sie dabei, ersetzt aber weder die barrierefreie Umsetzung noch die Erklärung.
Begriffe im Glossar →Bund
BITV 2.0
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für Websites und Apps öffentlicher Stellen des Bundes.
Länder und Kommunen
2016/2102
Die EU-Richtlinie ist in den Landesgesetzen umgesetzt. Maßstab ist die Norm EN 301 549.
Erklärung und Feedback
Pflicht
Jede öffentliche Stelle veröffentlicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einem Feedback-Mechanismus.
Integration
Das Script kommt in das Seiten-Template Ihres CMS. Die Website bleibt in Ihrer Hand und der Ihrer Agentur.
<script src="https://app.friendlyuse.com/widget/widget.js" data-token="…" defer></script> Nein. Die BITV 2.0 und die Landesgesetze verlangen eine Website, die selbst barrierefrei ist, eine Erklärung zur Barrierefreiheit und einen Feedback-Mechanismus. Das Widget gibt Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Hilfen, der kostenlose Scan liefert erste Hinweise auf Barrieren einzelner Seiten.
Nein. Der Bericht des kostenlosen Scans kann eine von mehreren Grundlagen sein, etwa für die Liste bekannter Barrieren. Die Erklärung selbst erstellen und verantworten Sie als öffentliche Stelle.
Ja, ebenso in Eigenentwicklungen. Voraussetzung ist, dass ein Script in das Seiten-Template eingefügt werden kann, in Absprache mit Ihrer IT oder Agentur.
Die Einstellungen der Besucher liegen lokal im Browser. Für die Statistik zählt friendlyuse eindeutige Besucher über einen Hash, ohne rohe IP-Adressen zu speichern. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist verfügbar.
Nein. Der kostenlose Scan prüft jeweils eine Webseite nach WCAG A und AA. Weitere Seiten, PDFs und andere Dokumente müssen Sie gesondert prüfen.
Weitere Branchen
Widget einbinden, 14 Tage kostenlos testen. Fragen zur Beschaffung beantworten wir gern per E-Mail.