Praxis · Sprache

Leichte Sprache und Einfache Sprache: Der Unterschied.

Leichte Sprache und Einfache Sprache werden oft verwechselt – dabei unterscheiden sie sich in Regeln, Zielgruppen und rechtlicher Bedeutung deutlich. Dieser Leitfaden zeigt, was beide Formen ausmacht und wann Ihre Website welche braucht.

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Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?

Leichte Sprache ist eine stark regulierte Sprachform mit festen Regeln, eigener Optik und Prüfung durch die Zielgruppe – gedacht vor allem für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Einfache Sprache ist dagegen ein flexibles Konzept für verständliche Alltagstexte, das sich an ein breites Publikum richtet. Kurz: Leichte Sprache ist die strengste Stufe der Verständlichkeit, Einfache Sprache der pragmatische Mittelweg zwischen Amtsdeutsch und Leichter Sprache.

Beide Formen zahlen auf dasselbe WCAG-Prinzip ein: Inhalte müssen verständlich sein. Wer die vier Prinzipien barrierefreien Webdesigns umsetzt, sollte Sprache deshalb genauso ernst nehmen wie Kontraste oder Tastaturbedienung.

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Für wen ist Leichte Sprache gedacht?

Die primäre Zielgruppe sind Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen. Ihnen ermöglicht Leichte Sprache, Informationen selbstständig zu verstehen – ohne auf Erklärungen anderer angewiesen zu sein. Davon profitieren aber auch Menschen mit Demenz, mit geringen Deutschkenntnissen oder mit Leseschwäche.

Der Bedarf ist größer, als viele Website-Betreiber vermuten: Die LEO-Studie der Universität Hamburg beziffert die Zahl gering literalisierter Erwachsener in Deutschland auf rund 6,2 Millionen. Rechnet man Deutschlernende und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen hinzu, erreicht verständliche Sprache einen zweistelligen Millionenanteil der Bevölkerung – kein Nischenthema, sondern Reichweite.

Welche Regeln gelten für Leichte Sprache?

Leichte Sprache folgt festen Regelwerken – seit 2024 gebündelt in der DIN SPEC 33429, daneben etabliert durch das Netzwerk Leichte Sprache. Die wichtigsten Regeln:

  • Kurze Sätze: eine Aussage pro Satz, aktiv statt passiv
  • Keine schwierigen Wörter: Fachbegriffe werden erklärt, Fremdwörter vermieden
  • Kein Genitiv, kein Konjunktiv: „das Haus von dem Mann” statt „des Mannes”
  • Zusammengesetzte Wörter trennen: mit Bindestrich oder Mediopunkt, etwa „Bundes-Regierung”
  • Große Schrift, viel Abstand: jede neue Aussage beginnt in einer neuen Zeile
  • Bilder unterstützen den Text: passende Illustrationen zu jedem Abschnitt

Die entscheidende Besonderheit: Texte gelten erst als Leichte Sprache, wenn Menschen aus der Zielgruppe sie geprüft und verstanden haben. Diese Prüfgruppe unterscheidet echte Leichte Sprache von lediglich vereinfachten Texten – und genau daran scheitern die meisten selbstgemachten Versuche.

Was macht Einfache Sprache aus?

Einfache Sprache verzichtet auf das strenge Korsett und orientiert sich an der internationalen Norm DIN ISO 24495-1 für verständliche Sprache. Sätze dürfen länger sein als in Leichter Sprache, Nebensätze sind erlaubt, das Schriftbild bleibt normal. Das Sprachniveau entspricht etwa A2 bis B1 – Zeitungstexte liegen zum Vergleich oft bei B2 bis C1.

Für die meisten Unternehmens-Websites ist Einfache Sprache der realistische Standard: Sie senkt die Verständnishürde deutlich, ohne dass Inhalte einen eigenen Textbestand und eine Prüfgruppe benötigen. Produktseiten, Formulare, Fehlermeldungen und Hilfetexte in Einfacher Sprache verbessern zudem messbar die Conversion – verständliche Texte brechen weniger Nutzer ab. Wie Sie verständliche Inhalte in Dokumenten umsetzen, zeigt unser Leitfaden zu barrierefreien Dokumenten.

Wann ist welche Sprachform Pflicht?

Für öffentliche Stellen ist die Rechtslage eindeutig: Die BITV 2.0 verlangt, dass Erklärungen zur Barrierefreiheit sowie Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstehen. Was in eine solche Erklärung gehört, beschreibt unser Beitrag zur Erklärung zur Barrierefreiheit.

Für private Unternehmen schreibt das BFSG keine Leichte Sprache vor. Es verlangt aber Verständlichkeit im Sinne der WCAG beziehungsweise EN 301 549 – etwa klare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und nachvollziehbare Prozesse. Ob Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt, klärt der BFSG-Check. Unabhängig von der Pflicht gilt: Wer Millionen potenzieller Kunden nicht durch komplizierte Sprache ausschließen will, fährt mit Einfacher Sprache als Standard und Leichter Sprache für Schlüsselinhalte am besten.

Wie bringe ich verständliche Sprache auf meine Website?

Der pragmatische Weg in vier Schritten: Erstens die wichtigsten Seiten identifizieren – Startseite, Kontakt, Kernangebote, rechtliche Hinweise. Zweitens diese Texte in Einfache Sprache überführen: kurze Sätze, aktive Formulierungen, erklärte Fachbegriffe, aussagekräftige Zwischenüberschriften. Drittens für zentrale Inhalte eine geprüfte Fassung in Leichter Sprache ergänzen, erkennbar verlinkt im Header oder Footer. Viertens die Verständlichkeit dauerhaft sichern – jeder neue Text kann neue Hürden einführen.

Sprachliche Barrierefreiheit ergänzt die technische, ersetzt sie aber nicht: Eine verständlich geschriebene Seite mit unzureichenden Kontrasten oder fehlender Tastaturbedienung bleibt unzugänglich. friendlyuse prüft die technische Seite fortlaufend nach WCAG 2.2 und zeigt priorisiert, wo Ihre Website Nutzer verliert – damit verständliche Inhalte auch bedienbar ankommen.

Häufige Fragen

Ist Leichte Sprache für Unternehmen Pflicht?

Für private Unternehmen in der Regel nicht. Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen, Erklärungen in Leichter Sprache anzubieten. Das BFSG verlangt von Unternehmen Verständlichkeit im Sinne der WCAG – Leichte Sprache ist dafür eine freiwillige, aber wirksame Ergänzung.

Wie viele Menschen profitieren von Einfacher Sprache?

Mehr als oft angenommen: Laut LEO-Studie der Universität Hamburg lesen rund 6,2 Millionen Erwachsene in Deutschland nur auf niedrigem Niveau. Dazu kommen Menschen mit Lernschwierigkeiten, Deutschlernende und alle, die komplexe Texte schlicht anstrengend finden.

Gibt es Normen für Leichte und Einfache Sprache?

Ja. Für Leichte Sprache gibt es seit 2024 die DIN SPEC 33429 sowie die etablierten Regelwerke des Netzwerks Leichte Sprache. Für Einfache Sprache gilt die internationale Norm DIN ISO 24495-1 für verständliche Sprache (Plain Language).

Muss Leichte Sprache von der Zielgruppe geprüft werden?

Nach den Regeln des Netzwerks Leichte Sprache ja: Texte gelten erst dann als Leichte Sprache, wenn Prüferinnen und Prüfer aus der Zielgruppe sie gelesen und verstanden haben. Diese Prüfung unterscheidet Leichte Sprache von bloß vereinfachten Texten.

Reicht ein Übersetzungs-Tool für Leichte Sprache?

Als Entwurfshilfe ja, als Endprodukt nein. Automatische Vereinfachung liefert brauchbare Rohfassungen, ersetzt aber weder die Regelprüfung noch die Verständlichkeitsprüfung durch die Zielgruppe. Ungeprüfte Texte sollten nicht als Leichte Sprache gekennzeichnet werden.

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